DATEV eG 29.06.2016
Das VG Koblenz hat die Klage eines Hoteliers gegen eine Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer bestandskräftigen teilweisen Nutzungsuntersagung von Pkw-Stellplätzen abgewiesen. Die Zwangsgeldandrohung sei weder ermessensfehlerhaft noch unverhältnismäßig (Az. 4 K 711/15).
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