DATEV eG 02.04.2019
Die Betreiber zweier Altenpflegeheime in Köln und im Kreis Gütersloh haben sich erfolgreich vor dem OVG Nordrhein-Westfalen gegen die Vollziehung sog. Wiederbelegungssperren zur Wehr gesetzt, welche die Stadt bzw. der Kreis zur Durchsetzung einer Einzelzimmerquote von 80 % angeordnet hatten (Az. 12 B 43/19, 12 B 1435/18).
zum Originalbeitrag