DATEV eG 08.09.2016
Das VG Gießen hat der Klage der „Kameradschaft Marburger Jäger... e.V.“ gegen die Stadt Marburg/Lahn gegen die Beseitigungsverfügung stattgegeben. Ein Gedenkstein stehe nicht im Widerspruch zu einer Nutzung der Grundstücke am Ortsrand als Freizeitgärten. Es liege auch keine Gestaltung des Grundstücks als (privater) Gedenkplatz vor (Az. 1 K 529/15).
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