DATEV eG 05.05.2021
Das VG Göttingen hat die Verfügung einer Gemeinde im Landkreis Göttingen vorläufig bestätigt, mit der diese gegenüber einem Hundehalter die Wegnahme seines Hundes und ein Haltungsverbot von Hunden ausgesprochen hat (Az. 1 B 55/21).
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