DATEV eG 25.02.2019
Auf Antrag von 16 Minderheitsaktionären soll ein Sonderprüfer bei der GAG Immobilien AG der Frage nachgehen, ob die Gesellschaft von ihrer Mehrheitsaktionärin - der Stadt Köln - zu nachteiligen Rechtsgeschäften gedrängt worden ist. Konkret geht es um die Frage, ob im Geschäftsjahr 2016 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu unangemessenen Bedingungen angekauft worden sind und ein für die Gesellschaft nachteiliger Belegungsrechtsvertrag geschlossen worden ist. Das LG Köln hatte den Sonderprüfer bestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der GAG hat das OLG Köln zurückgewiesen (Az. 18 W 62/18).
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