DATEV eG 23.03.2017
Das VG Stuttgart hat auf den Eilantrag des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Windenergieanlage auf einem Grundstück der Gemarkung Jungholzhausen wiederhergestellt (Az. 13 K 9193/16). Damit darf die bereits fertiggestellte Anlage derzeit nicht betrieben werden.
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