DATEV eG 13.02.2020
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die IT-Systeme für die schnellen Lösungen (sog. Quick fixes) im Mehrwertsteuerbereich aufzubauen. Die MwSt-Vorschriften zu den Quick fixes sind am 01.01.2020 in Kraft getreten und betreffen insbesondere die Beförderung von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen (sog. Konsignationslagerregelung).
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