DATEV eG 16.02.2017
Das VG Gießen hat alle Klageverfahren zu Schülerbeförderungskosten im Wetteraukreis abgeschlossen. Die Klagen wurden abgewiesen, da die zumutbaren Schulwege kürzer als 2 km (für Schüler der Grundschule) bzw. 3 km (bei den Schülern der Sekundarstufe I) seien und jeweils keine besonderen Gefahrenpunkte i. S. d. § 161 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes aufwiesen (Az. 7 K 3185/14.GI).
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