DATEV eG 12.06.2019
Der Kreis Mettmann darf an einen Verbraucher Informationen über Lebensmittelkontrollen bei einem Cash-and-Carry-Markt herausgegeben. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag der Marktinhaberin, mit welchem diese die Herausgabe der Kontrollberichte verhindern wollte, abgelehnt (Az. 29 L 1226/19).
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