DATEV eG 08.06.2021
Die für die Jahre 2019 und 2020 von der Stadt Mönchengladbach erhobenen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren sind nicht zu beanstanden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 17 K 6804/19 u. a.).
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