DATEV eG 10.01.2020
Vermieter dürfen Werbungskosten für Investitionen in die Wohnung nur dann vollständig geltend machen, wenn die Miete mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Die gesetzliche Vorschrift sehe lt. Bundesregierung keinen Ermessensspielraum vor (19/15288).
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