DATEV eG 28.03.2018
Laut VG Koblenz ist eine in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin kein Pflichtmitglied der Landespflegekammer, da diese Tätigkeit keine ausreichende Nähe zur Krankenpflege aufweise (Az. 5 K 1084/17.KO).
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