DATEV eG 09.01.2020
Das ArbG Berlin hält die Grundsätze des Konkurrentenschutzes, wonach jeder Bewerber auf Stellen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren hat, für anwendbar, obwohl es sich bei der Bundesstiftung Bauakademie um eine privatrechtliche Stiftung handelt. Die Stiftung dürfe die Direktorenstelle bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mit dem bereits ausgewählten Bewerber besetzen (Az. 45 Ga 15221/19).
zum Originalbeitrag