DATEV eG 19.08.2016
Das VG Ansbach hat Eilanträge von Anwohnern der Gustavstraße in Fürth abgelehnt. Das Gericht sieht keinen Anlass, die getroffenen Regelungen der Stadt Fürth über die Sperrzeiten der Außenflächen der betroffenen Gaststätten in der Gustavstraße vorläufig auszusetzen (Az. AN 4 S 16.01076).
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