DATEV eG 20.11.2019
Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit, wonach die Anwerbung in und die Arbeitsvermittlung aus bestimmten Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der BA durchgeführt werden darf, gilt auch für betriebliche Ausbildungen. So das BVerwG (Az. 1 C 41.18).
zum Originalbeitrag