DATEV eG 26.04.2017
Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss im Bundestag fasste am 26.04.2017 einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein.
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