DATEV eG 08.06.2021
Am 08.06.2021 ist das „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz“ im BGBl. I S. 1259 verkündet worden. Mit diesem Gesetz soll insbesondere das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren verbessert und damit zusammenhängender Missbrauch und Steuerhinterziehung verhindert werden.
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